Die Erbschaftssteuer

 

Durch die Erbschaftsteuerreform 2009 wurden erst einmal nur nahe Familienangehörige, wie z.B. Ehefrau, -mann, Kinder und Enkel des / der Verstorbenen besser gestellt. Sie erhielten unter anderem höhere Freibeträge.

Die Geschwister erhielten im Erbfall lediglich einen geringen Freibetrag, sowie einen hohen Steuersatz.
Sie wurden  ebenso wie Nichten, Neffen und entfernte Verwandte der Steuerklasse II zugeordnet. Der Freibetrag betrug nur 20.000,00 €, und die Steuersätze waren so hoch, dass diese Erben mehr Erbschaftsteuer zahlen mussten, als vor der Reform 2009.

Ab 01.01.2010 kam eine weitere Verbesserung, jetzt für die Geschwister des Erblassers, hinzu.

Die Steuersätze für die Erbschaftssteuer (ErbSt.) in der Steuerklasse II wurden abgesenkt. Diese gelten allerdings erst ab 01.01.2010  und nicht  bereits rückwirkend ab 01.01.2009.

Daher können Erben der Klasse II, die im Jahr 2009 geerbt haben, nur hoffen, dass die Besteuerung nachträglich für verfassungswidrig angesehen wird. Ein entsprechendes Verfahren ist bereits beim Bundesfinanzhof anhängig.

In der folgenden Tabelle wird die Höhe des Steuersatzes in Prozent je Steuerklasse ab dem Jahr 2009 und im Hinblick auf die Änderungen der Steuerklasse II für das Jahr 2010 dargestellt.



Steuersatz je Steuerklasse für ErbSt.

bis Wert €

I

II (2009)

II (2010)

III

75.000

7

30

15

30

300.000

11

30

20

30

600.000

15

30

25

30

6.000.000

19

30

30

30

13.000.000

23

50

35

50

26.000.000

27

50

40

50

>26.000.000

30

50

43

50

 

Anmerkung:  Die Steuerklassen der ErbSt. haben nichts mit den Steuerklassen der Lohnsteuer zu tun!

ErbSt. wird allerdings nur erhoben, wenn der steuerliche Wert des Erbes bestimmte Freibeträge übersteigt. Die Höhe des Freibetrages richtet sich nach der ErbSt.-Steuerklasse und wird vom Nettoerwerb abgezogen. Der danach verbleibende Wert unterliegt der ErbSt.

Benötigen Sie Hilfe bei der Berechnung der ErbSt. oder möchten Sie eine Schenkung vornehmen und im Vorwege die Höhe der Steuer klären? Dann stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Rufen Sie einfach unverbindlich an und vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

Wir helfen Ihnen gern!

 

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„Als du auf die Welt kamst, weintest du, und um dich herum freuten sich alle. Lebe so, dass, wenn du die Welt verlässt, alle weinen und du lächelst.“
(Chinesisches Sprichwort)