Vereinfachung der Einkommensteuer?

 

Die Koalition aus CDU, CSU und FDP hat sich am 09.12.2010 auf ein Paket aus rund 40 Steuervereinfachungsmaßnahmen verständigt. Das Ziel des Steuervereinfachungsgesetz 2011 ist es, laut Bundesministerium der Finanzen,  die Steuerpraxis  zu vereinfachen, vorhersehbarer zu gestalten und von unnötiger Bürokratie zu befreien.
Als signifikantesten Änderungen für den Arbeitnehmer sind hier die Anhebung des jährlichen Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 920 Euro auf 1.000 Euro und die Eröffnung der Möglichkeit zur gemeinsamen Abgabe von Einkommensteuererklärungen für zwei Jahre zu nennen.
Für das abgelaufene Kalenderjahr 2010 gilt jedoch weiterhin die Abgabefrist bis zum 31.05.2011.
Unser Steuerbüro hilft Ihnen dabei, dass die Erfüllung Ihrer Erklärungspflicht nicht immer mit einem negativen Erlebnis behaftet ist.
Der aufmerksame Medienverfolger unter Ihnen ist längst darüber aufgeklärt, dass die Pendlerpauschale wieder ab dem ersten  Kilometer und ein häusliches Arbeitszimmer unter Umständen von der Steuer abgesetzt werden kann.
Aber hätten Sie in Ihrer Steuererklärung eine der folgenden Aufwendungen geltend gemacht:

 

Steuerberatung Britta C. BehrensSteuerberatung Britta C. Behrens

Steuerberatung Britta C. BehrensSteuerberatung Britta Behrens

Steuerberatung Britta Behrens

Sollten Sie eine der 5 Fragen mit einem „Nein“ beantwortet haben oder wollen Sie sicher gehen, dass Sie das volle Absetzungspotential in Ihrer Erklärung ausschöpfen, würden wir uns freuen Sie kennenzulernen und beraten zu dürfen.

 

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Wahre Geschichte:
Im Kalenderjahr 1996 beantragte Herr A. die Berücksichtigung von Erpressungsgeldern in Höhe von 58.104,16 DM in seiner Einkommensteuererklärung.
Herr A. unterhielt im Jahr 1993 ein intimes Verhältnis zu der ehemaligen Haushaltshilfe. Nach Beendigung dieses Verhältnisses entschied sich eine Freundin der Haushaltshilfe von Herrn A. Geld zu fordern, damit der Ehepartner nichts von diesem außerehelichen Verhältnis erfährt.
Der Bundesfinanzhof verneinte in letzter Instanz die Absetzbarkeit der Erpressungsgelder in der privaten Einkommensteuererklärung, da Herr A. die Erpressbarkeit durch unsittliches Verhalten selbst herbeigeführt hat.